Windows 10 weiterhin kostenlos beziehen
8. August 2016Mit der Ankündigung, Upgrades auf Windows 10 nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt kostenlos bereitzustellen, erhöhte Microsoft in der Vergangenheit den Druck auf die Nutzer früherer Windows-Betriebssysteme. Nur bis zu 29.07.2016 solle es möglich sein, das Upgrade kostenlos zu beziehen (vorausgesetzt man nannte bereits Windows 7 oder höher sein Eigen). Diese „Verknappung“ sollte die Nutzer möglichst innerhalb des ersten Jahres dazu bewegen, auf Windows 10 umzusteigen. Mehr oder weniger dezent platzierte Hinweise (kleinere Symbole in der Startleiste, sowie größere Popupfenster) erinnerten die Nutzer fleißig an die kostenfreie Möglichkeit eines Upgrades ihrer Systeme, die „noch“ mit Windows 7, Windows 8 und Windows 8.1 betrieben wurden.
Nun ist ein Jahr seit Veröffentlichung von Windows 10 vergangen, und die „Gnadenfrist“ für das kostenlose Upgrade ist bereits seit einiger Zeit abgelaufen. Inzwischen sind die Icons aus den Taskleisten verschwunden, die noch vor einiger Zeit einen kostenlosen und unkomplizierten Wechsel auf die aktuelle Client-Betriebssystem Generation proklamierten. Auch die (teilweise „nervigen“) Hinweisfenster beim Systemstart tauchen ebenfalls nicht mehr auf. Die Zeit für das kostenlose Upgrade scheint vorbei, und wer sich diese einmalige Gelegenheit hat entgehen lassen, wird entweder weiterhin mit seinem „alten“ Betriebssystem vorlieb nehmen müssen, oder auf eine kostenpflichtige Version von Windows 10 ausweichen müssen. Oder etwa doch nicht?
Denn für bestimmte Nutzergruppen werden weiterhin kostenlose Upgrades angeboten. Über einen speziellen Link kann die Upgrade-Datei weiterhin heruntergeladen werden. Das Angebot richtet sich dabei an „Kunden, die Hilfetechnologien nutzen“. Hinter diesem Begriff bündelt Microsoft diejenigen Nutzer, die (etwa durch körperliche Beeinträchtigungen) auf Funktionen wie „Bildschirmlupe“, „Hoher Kontrast“, Sprachausgabe“ oder „Untertitel für Hörgeschädigte“ angewiesen sind; oder diese nutzen. Wie stark die Beeinträchtigung dabei sein muss, um unter diese Gruppe zu fallen, wird durch die Hinweise dabei nicht klar.
Florian Huttenloher